
DGUV V3 Prüfung · Raum Mindelheim
Prüfung ortsveränderlicher
Geräte
Werkzeuge, Verlängerungen und Bürogeräte – geprüft, gekennzeichnet und dokumentiert.
- Elektrofachkräfte
- Protokoll und Plakette
- Mängel direkt behoben
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Kälte-KlimaZertifizierter Fachbetrieb
Ortsveränderliche Geräte sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die bewegt werden können: Werkzeuge, Verlängerungen, Kabeltrommeln, Kaffeemaschinen, Monitore und Ladegeräte. Wir prüfen sie nach DGUV Vorschrift 3 und den Vorgaben der Norm DIN VDE 0701-0702 mit Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung. Jedes Gerät bekommt eine Prüfplakette, Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll.
Was enthalten ist
- Erfassung aller Geräte mit Prüfnummer
- Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung
- Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Kennzeichnung durchgefallener Geräte
- Prüfprotokoll als Nachweis
- Erinnerung an die nächste Prüfung
Was den Preis bestimmt
- Zahl der Geräte
- Ob die Geräte an einem Ort oder verteilt stehen
- Ob die Geräte schon erfasst sind
Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach der Besichtigung im Angebot.
Sie wollen wissen, was in Ihrem Betrieb geprüft werden muss?
So läuft Ihr Projekt
Umfang klären
Wir besprechen mit Ihnen Anlagen, Geräte und Räume und legen den Prüfumfang fest.
Prüfen vor Ort
Wir prüfen Anlagen und Geräte nach Termin – abgestimmt auf Ihren Betriebsablauf.
Protokoll und Mängel
Sie erhalten das Prüfprotokoll. Festgestellte Mängel beheben wir auf Wunsch direkt.
Häufige Fragen
Welche Geräte müssen geprüft werden?
Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die im Betrieb benutzt werden – auch private Geräte von Mitarbeitern, wenn sie im Betrieb genutzt werden.
Wie lange dauert die Prüfung?
Das hängt von der Zahl der Geräte ab. Wir planen die Prüfung so, dass Ihr Betrieb weiterlaufen kann.
Wer ist für die DGUV V3 Prüfung verantwortlich?
Der Unternehmer. Er muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in festgelegten Abständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden. So steht es in der DGUV Vorschrift 3.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Fristen legt der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV nennt Richtwerte: ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, ortsveränderliche Geräte je nach Beanspruchung alle sechs Monate bis zwei Jahre, auf Baustellen alle drei Monate. Wir beraten Sie zu den passenden Fristen.
Was wird bei der Prüfung gemacht?
Jede Prüfung besteht aus Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung. Die Ergebnisse dokumentieren wir im Prüfprotokoll.
Weitere Leistungen: DGUV V3 Prüfung
Wo wir arbeiten
In Mindelheim, im Unterallgäu und im Umkreis von 100 km. Weiter entfernt nach Absprache, für Gewerbekunden auch deutschlandweit.
- Mindelheim
- Bad Wörishofen
- Türkheim
- Kirchheim in Schwaben
- Pfaffenhausen
- Ettringen
- Memmingen
- Kaufbeuren
- Buchloe
- Krumbach
- Babenhausen
- Ottobeuren
Was nach Ihrer Anfrage passiert
1. Wir melden uns kurzfristig telefonisch bei Ihnen.
2. Wir klären Geräte, Anlagen und Prüffristen.
3. Danach erhalten Sie Ihr Angebot und einen Prüftermin.
Die Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Prüfung ortsveränderlicher Geräte anfragen
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- Mängel direkt behoben
Lieber direkt sprechen? 08261 7370513 · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–15 Uhr

