
Sicherheitsbeleuchtung · Raum Mindelheim
Sicherheitsbeleuchtung
im Unterallgäu
Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung für Gewerbe, Praxen und öffentliche Gebäude – geplant, installiert und regelmäßig geprüft.
- Planung bis Prüfung
- Prüfbuch inklusive
- Meisterbetrieb
5,0 ★aus 18 Google-Bewertungen
Kälte-KlimaZertifizierter Fachbetrieb
Energietechnik Broll plant, installiert und prüft Sicherheitsbeleuchtung für Gewerbebetriebe, Büros, Praxen, Läden und Versammlungsstätten in Mindelheim und Umgebung. Dazu gehören Rettungszeichenleuchten für die Fluchtwege und Sicherheitsleuchten, die bei Stromausfall weiterleuchten. Wir übernehmen die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen und führen das Prüfbuch. Sicherheitsbeleuchtung ist dort Pflicht, wo die Arbeitsstättenverordnung, das Baurecht oder die Auflagen aus der Baugenehmigung sie verlangen.
Was enthalten ist
- Planung der Sicherheitsbeleuchtung
- Rettungszeichenleuchten für Flucht- und Rettungswege
- Sicherheitsleuchten mit Einzelbatterie
- Austausch und Modernisierung bestehender Anlagen
- Wiederkehrende Prüfung der Betriebsdauer
- Führung des Prüfbuchs
Nicht enthalten
- Erstellung von Brandschutzkonzepten
Was den Preis bestimmt
- Größe des Gebäudes und Länge der Fluchtwege
- Zahl der Leuchten und Rettungszeichen
- Neubau oder Modernisierung
- Vorgaben aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach der Besichtigung im Angebot.
Sie wollen wissen, was Ihr Gebäude braucht?
So läuft Ihr Projekt
Bestand aufnehmen
Wir sehen uns Gebäude, Fluchtwege und vorhandene Leuchten an und klären die Anforderungen.
Planen und installieren
Wir planen die Anlage, installieren Leuchten und Rettungszeichen und nehmen sie in Betrieb.
Prüfen und dokumentieren
Wir prüfen die Anlage regelmäßig und dokumentieren alles im Prüfbuch.
Was Kundinnen und Kunden sagen
★★★★★
Die Firma Energietechnik Broll empfehle ich uneingeschränkt weiter. Von Angebot bis zur Übergabe der Anlage fühlt man sich gut aufgehoben. …
M. · Google-Rezension, 2026
★★★★★
Jederzeit gerne wieder. Vom ersten Kontakt bis zur Fertigstellung war alles immer sehr freundlich, professionell und jede – aber auch jede – Terminzusage wurde …
JPK · Google-Rezension, 2026
★★★★★
Einfach spitzenmäßig. Planung, Angebotsphase, Rückfragen, Installation und Service haben wirklich sehr …
Marc · Google-Rezension, 2026
Häufige Fragen
Wann ist Sicherheitsbeleuchtung Pflicht?
Wenn Beschäftigte bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gefährdet wären, verlangt die Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A3.4/7 eine Sicherheitsbeleuchtung. Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und andere Sonderbauten gibt sie das Baurecht vor. Häufig steht die Pflicht auch in der Baugenehmigung.
Wie oft muss die Anlage geprüft werden?
Die Norm sieht regelmäßige Funktionsprüfungen und mindestens einmal im Jahr eine Prüfung der vollen Betriebsdauer vor. Alle Prüfungen werden im Prüfbuch festgehalten. Wir übernehmen das für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Rettungszeichen und Sicherheitsleuchte?
Rettungszeichenleuchten zeigen den Fluchtweg. Sicherheitsleuchten beleuchten ihn bei Stromausfall, damit man ihn sicher gehen kann. In den meisten Gebäuden braucht es beides.
Können Sie eine bestehende Anlage übernehmen?
Ja. Wir prüfen die vorhandene Anlage, dokumentieren den Zustand und sagen Ihnen, was erneuert werden muss.
Arbeiten Sie mit Subunternehmern?
Nein. Planung, Einbau und Prüfung übernehmen unsere eigenen Fachkräfte.
Wo wir arbeiten
In Mindelheim, im Unterallgäu und im Umkreis von 100 km. Weiter entfernt nach Absprache, für Gewerbekunden auch deutschlandweit.
Was nach Ihrer Anfrage passiert
1. Wir melden uns kurzfristig telefonisch bei Ihnen.
2. Wir klären Gebäude, Nutzung und vorhandene Anlage.
3. Danach sehen wir uns die Fluchtwege vor Ort an.
Die Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
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Lieber direkt sprechen? 08261 7370513 · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–15 Uhr


