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Sicherheitsbeleuchtung · Raum Mindelheim

Not­beleuchtung planen
und installieren

Fluchtwege, die auch bei Stromausfall sicher erkennbar und beleuchtet sind.

  • Planung bis Prüfung
  • Prüfbuch inklusive
  • Meisterbetrieb

Schritt 1 von 4Sicherheitsbeleuchtung ist schon gewählt

Um welches Gebäude geht es?

Die Nutzung bestimmt die Anforderungen.

Wie groß ist die Nutzfläche?

Eine grobe Schätzung reicht.

Was ist schon vorhanden?

Danach richtet sich, ob wir prüfen, erweitern oder neu planen.

Wer vergibt den Auftrag?

Damit wir wissen, mit wem wir den Termin abstimmen.

Gibt es eine Frist?

Zum Beispiel eine Abnahme oder ein Prüftermin.

Wohin dürfen wir uns melden?

Wir rufen zurück, klären die Einzelheiten und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort.

Für Ihren Rückruf

Damit wir die Anfahrt einschätzen

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5,0 ★aus 18 Google-Bewertungen

8Gewerke aus einer Hand

Kälte-KlimaZertifizierter Fachbetrieb

7 UhrMo bis Fr ab 7 Uhr erreichbar

Bei Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung planen wir die Sicherheitsbeleuchtung nach Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Arbeitsstättenregel. Wir legen Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsleuchten so fest, dass Fluchtwege bei Stromausfall erkennbar und beleuchtet sind. Danach installieren wir die Anlage, nehmen sie in Betrieb und übergeben Ihnen die Dokumentation mit Prüfbuch.

Was enthalten ist

  • Planung nach Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
  • Rettungszeichenleuchten an Flucht- und Rettungswegen
  • Sicherheitsleuchten mit Einzelbatterie
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Dokumentation und Prüfbuch
  • Modernisierung veralteter Anlagen

Was den Preis bestimmt

  • Länge und Verlauf der Fluchtwege
  • Zahl der Leuchten
  • Vorgaben aus Genehmigung und Brandschutzkonzept
  • Neubau oder Bestand

Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach der Besichtigung im Angebot.

Sie wollen wissen, was Ihr Gebäude braucht?

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So läuft Ihr Projekt

  1. Bestand aufnehmen

    Wir sehen uns Gebäude, Fluchtwege und vorhandene Leuchten an und klären die Anforderungen.

  2. Planen und installieren

    Wir planen die Anlage, installieren Leuchten und Rettungszeichen und nehmen sie in Betrieb.

  3. Prüfen und dokumentieren

    Wir prüfen die Anlage regelmäßig und dokumentieren alles im Prüfbuch.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, wo Leuchten hin müssen?

Aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und der Arbeitsstättenregel ASR A3.4/7. Wir übertragen die Vorgaben in einen Plan.

Können Sie veraltete Anlagen erneuern?

Ja. Wir prüfen die vorhandenen Leuchten und tauschen aus, was die Betriebsdauer nicht mehr schafft.

Wann ist Sicherheitsbeleuchtung Pflicht?

Wenn Beschäftigte bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gefährdet wären, verlangt die Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A3.4/7 eine Sicherheitsbeleuchtung. Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und andere Sonderbauten gibt sie das Baurecht vor. Häufig steht die Pflicht auch in der Baugenehmigung.

Wie oft muss die Anlage geprüft werden?

Die Norm sieht regelmäßige Funktionsprüfungen und mindestens einmal im Jahr eine Prüfung der vollen Betriebsdauer vor. Alle Prüfungen werden im Prüfbuch festgehalten. Wir übernehmen das für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen Rettungszeichen und Sicherheitsleuchte?

Rettungszeichenleuchten zeigen den Fluchtweg. Sicherheitsleuchten beleuchten ihn bei Stromausfall, damit man ihn sicher gehen kann. In den meisten Gebäuden braucht es beides.

Wo wir arbeiten

In Mindelheim, im Unterallgäu und im Umkreis von 100 km. Weiter entfernt nach Absprache, für Gewerbekunden auch deutschlandweit.

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Was nach Ihrer Anfrage passiert

  1. 1. Wir melden uns kurzfristig telefonisch bei Ihnen.

  2. 2. Wir klären Gebäude, Nutzung und vorhandene Anlage.

  3. 3. Danach sehen wir uns die Fluchtwege vor Ort an.

Die Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

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Um welches Gebäude geht es?

Die Nutzung bestimmt die Anforderungen.

Wie groß ist die Nutzfläche?

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Was ist schon vorhanden?

Danach richtet sich, ob wir prüfen, erweitern oder neu planen.

Wer vergibt den Auftrag?

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Gibt es eine Frist?

Zum Beispiel eine Abnahme oder ein Prüftermin.

Wohin dürfen wir uns melden?

Wir rufen zurück, klären die Einzelheiten und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort.

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Lieber direkt sprechen? 08261 7370513 · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–15 Uhr

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